Amberg. Trennen sich Eltern, treten oft viele offene Fragen in Bezug auf ihre Kinder auf. Ein Ansprechpartner kann hier das Jugendamt sein. Mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beistandschaft steht es den alleinerziehenden Elternteilen beratend oder auf Antrag als „Beistand" des Kindes unterstützend zur Seite.


So ist es zum Beispiel die Aufgabe des Beistands, im Falle einer ungeklärten Vaterschaft, den von der Mutter als Erzeuger benannten Mann ausfindig zu machen und zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung aufzufordern. Sollte es zu keiner freiwilligen Anerkennung kommen, kann der Beistand das Kind vor dem Familiengericht im Vaterschaftsfeststellungsverfahren vertreten.

Geht es um die Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen, nimmt der Beistand als Vertreter des berechtigten Kindes Kontakt zum barunterhaltspflichtigen Elternteil auf, fordert eine Einkommens- und Vermögensauskunft an, auf dessen Grundlage er die Unterhaltshöhe berechnet und setzt anschließend auch die Forderung und Titulierung der Unterhaltsverpflichtung durch. Sollte eine gütliche Einigung keinen Erfolg haben, kann auch hier der Beistand das Kind bei gerichtlichen Verfahren zur Unterhaltsfestsetzung vertreten.

Die Beistandschaft arbeitet eng mit den Elternteilen zusammen und versucht, zwischen ihnen zu vermitteln und einvernehmliche, individuelle Lösungen zu schaffen. Außerdem können die Mitarbeiter die betreuenden Elternteile bezüglich Rechtsangelegenheiten und trennungsbedingten Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern entlasten.

Sind die sorgeberechtigten Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage, selbst die notwendige Betreuung und Versorgung des Kindes sicherzustellen oder notwendige Entscheidungen für das Kind zu treffen, kann dem Kind durch eine Entscheidung des Familiengerichts ein Ergänzungspfleger oder ein Amtsvormund zur Seite gestellt werden.

Der Amtsvormund hat als gesetzlicher Vertreter des Kindes die Aufgabe, die ihm übertragenen Bereiche der elterlichen Sorge den Interessen und dem Wohl des Kindes entsprechend auszuüben. Ein Ergänzungspfleger sorgt nur für einzelne Bereiche der elterlichen Sorge, ein Amtsvormund übt das gesamte Sorgerecht anstelle der Eltern für das Kind aus.

Die Mitarbeiter des Jugendamtes treten in diesem Aufgabenbereich persönlich mit den Kindern und Jugendlichen in Kontakt. Sie versuchen gemeinsam mit den Minderjährigen einen positiven Lebensweg zu gestalten, sie bei wichtigen Entscheidungen zu unterstützen sowie rechtlich zu vertreten und im Gesamten ihre Situation zu verbessern. Vormund bzw. Pfleger stehen im engen und persönlichen Austausch mit ihren Schützlingen, haben ein offenes Ohr für alle Probleme und geben Rückhalt bei großen Entscheidungen, um den Kindern und Jugendlichen ein Gefühl von Sicherheit zu geben.