Vereinbarung zum Hochwasserschutz in Schwandorf

Schwandorf/Weiden. Naab, Hochwasserschutz Stadt Schwandorf, Planung, Öffentlichkeitsarbeit Stadt Schwandorf und WWA Weiden schließen Vereinbarung zur Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz.

Am 21.02.2018 unterzeichneten Oberbürgermeister Andreas Feller und Behördenleiter Mathias Rosenmüller die Planungsvereinbarung zum Hochwasserschutz der Stadt Schwandorf. In der Vereinbarung sind die Kostenteilung sowie die jeweiligen Aufgaben beider Parteien für den Planungsprozess bis zum Wasserrechtsverfahren geregelt. Die Zuständigkeit für die Errichtung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Naab liegt beim Wasserwirtschaftsamt Weiden.

Die Stadt Schwandorf ist als „Vorteilsziehender“ nach BayWG an den Kosten beteiligt. Der Schwandorfer Stadtrat hat sich in der Sitzung vom 23.10.2017 für eine Beteiligung an der rund 1,5 Mio. € teuren Planung ausgesprochen. Der finanzielle Anteil der Stadt (35 % der Gesamtkosten) beträgt etwas über eine halbe Mio. €. Die Planung beinhaltet den Hochwasserschutz für alle auf dem Stadtgebiet von Schwandorf von Naabhochwasser betroffenen Stadtteile Fronberg, Krondorf, Ettmannsdorf, Dachelhofen, Büchelkühn und Klardorf.

Der Hochwasserschutz Schwandorf ist Teil des von Umweltministerin Ulrike Scharf vorgestellten „Naabtalplans“, durch den bei einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) nach überschlägiger Ermittlung rd. 13.500 Einwohner und rd. 1.850 Arbeitsplätze geschützt und ein Schadenspotential von rd. 200 Mio. € vermieden werden sollen. Die Hochwasser der letzten Jahre haben deutlich aufgezeigt, wie wichtig ein effektiver Hochwasserschutz ist. Im Rahmen des 2001 von der bayerischen Regierung ins Leben gerufenen Aktionsprogrammes 2020 (Erweiterung im Jahr 2013 auf Aktionsprogramm 2020plus) soll der Hochwasserschutz in Bayern verbessert werden. 

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