Vier Einweisungen ins Bezirksklinikum

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Gleich vier Mal musste sich die Schwandorfer Polizei um die Verbringung von Bürgern ins Bezirksklinikum kümmern.

 

In der Nacht von Samstag auf Sonntag fügte sich ein in Schwandorf wohnhafter 18-jähriger Schnittwunden an der Handgelenksinnenseite zu, welche jedoch nicht lebensbedrohlich waren. Durch die verständigte Polizei wurde wegen einer offenbaren Gefahr für seine Gesundheit bzw. sein Leben eine Unterbringung im Bezirksklinikum Regensburg veranlasst. Über die näheren Hintergründe der gegen sich gerichteten Tat schwieg sich der junge Mann aus, weshalb diese zunächst im Dunkeln blieben.
 
Am Freitagnachmittag wurde ein 50-jähriger Nabburger nach einem Sturz mit dem Fahrrad ins Krankenhaus Schwandorf einliefert. Dort blieb er jedoch nicht, obwohl dringend eine ärztliche Behandlung erforderlich gewesen wäre. Eine Streife der Schwandorfer Polizei konnte den Mann dann am Schwandorfer Bahnhof aufgreifen.

Der behandelnde Arzt und die Betreuerin des Mannes befürworteten wegen des selbstgefährdenden Verhaltens des Patienten eine Unterbringung im Bezirksklinikum Regensburg, mit der dieser jedoch nicht einverstanden war. Er fing dann im Krankenhaus Schwandorf, wohin er zur ärztlichen Versorgung zurückgebracht worden war, an zu randalieren und konnte nur mit Fixierung und mit einem Medikament beruhigt und vor einer Verletzung seiner selbst bewahrt werden. Anschließend erfolgte die polizeiliche Einweisung in die dafür vorgesehene Einrichtung des Bezirks.
 
Am Freitag abend dann verletzte sich eine in Schwandorf lebende 23-jährige Frau mit einem Messer derart schwer, aber nicht lebensgefährlich, am linken Handgelenk, daß eine operative Behandlung in einem Regensburger Klinikum erforderlich war. Die junge Frau hatte sich nach der Trennung von ihrem Mann die Verletzung mit der Absicht zugefügt, ihr Leben zu beenden. Nach der ärztlichen Versorgung wurde die junge Frau zu ihrem eigenen Schutz auf polizeiliche Anordnung hin im Bezirksklinikum unterbracht, um weitere suizidale Handlungen zu verhindern und um eine entsprechende ärztliche Behandlung in die Wege zu leiten.
 
Bereits am Donnerstag mittags hatte ein 25-jähriger Wackersdorfer gegenüber einem Freund mit einer Kurznachricht via Mobiltelefon angekündigt, dass er aus dem Leben scheiden wolle. Nachdem bekannt war, dass der offenbar psychisch angeschlagene Mann auch über Schusswaffen verfügt, wurden umgehend zwei Polizeistreifen zu seinem Wohnanwesen beordert.

Dort konnte der des Lebens überdrüssige Mann angetroffen und in Gewahrsam genommen werden. Seine Schusswaffen wurden zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Das von diesem Fall in Kenntnis gesetzte, tagsüber für Unterbringungen zuständige Landratsamt ordnete nach Würdigung des Sachverhalts wie in den anderen Fällen die Einweisung ins Bezirksklinikum an.

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