Nachdem im Nachbarlandkreis Cham die Geflügelpest aufgetreten ist, wurden jetzt auch im Landkreis Schwandorf Vorsorgemaßnahmen getroffen. Mit Verfügung vom 16. Dezember hat das Landratsamt Schwandorf die Durchführung von Märkten, Ausstellungen, Börsen und Veranstaltungen ähnlicher Art für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänsen ab sofort untersagt. Dieses Verbot gilt bis zum 31. Januar 2016.

Die angeordneten Schutzmaßnahmen sind notwendig, da die Gefahr besteht, dass die Seuche auf den Landkreis Schwandorf übertragen werden könnte. Kontaktbetriebe werden derzeit von den Veterinärmedizinern amtlich beobachtet und klinisch und virologisch auf Anzeichen der Geflügelpest untersucht. Bei Geflügelmärkten und Geflügelausstellungen besteht ein erhöhtes Risiko, dass ein etwaiger Erreger weiter ausgebreitet werden könnte. „Wegen seiner hohen Geflügeldichte hätte ein Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Schwandorf lang anhaltende, negative wirtschaftliche Auswirkungen“, betont Pressesprecher Hans Prechtl und wirbt deshalb um Verständnis für diese Vorsorgemaßnahme.

Es werde getan, was aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. „Dabei haben wir zwischen dem öffentlichen Interesse an der Nichtausbreitung der Tierseuche und den privaten Interessen der Marktveranstalter und Marktteilnehmer pflichtgemäß abgewogen“, so Prechtl, der einen Vorrang bei der Gesundheit der Tiere sieht. Die Befristung bis Ende Januar ergibt sich aus dem voraussichtlichen Ende der Aufhebungsuntersuchungen.