Symbolbild: Benjamin Klack, pixelio.de

„Die Stabilisierungshilfen wirken. Es zeigen sich deutlich positive Effekte auf die Finanzlage der Empfänger. Die sparwilligen Kommunen konnten die staatlichen Hilfsmittel effektiv für den Schuldenabbau einsetzen und sich somit neue Handlungsspielräume erschließen“, zog Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder Bilanz. Die Wirksamkeit der Stabilisierungshilfen wurde nun auf der Grundlage statistischer Daten des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung und den Antragsunterlagen der Gemeinden in einer ersten Zwischenbilanz evaluiert.

Dabei zeigen sich laut Finanzministerium folgende Wirkungen: 75 Prozent der Gemeinden und Städte, die erstmals in 2012 oder 2013 Stabilisierungshilfen erhalten haben, haben ihren Schuldenstand abgebaut. Besonders effektiv waren demnach die Stabilisierungshilfen bei Kommunen mit bis zu 5.000 Einwohnern. Hier konnten sogar 80 Prozent einen Schuldenabbau verzeichnen. „Da der Freistaat die Mittel für Bedarfszuweisungen- bzw. Stabilisierungshilfen für 2016 auf 150 Millionen Euro nochmal kräftig erhöht, wird sich die Wirkungskraft dieser Unterstützung weiter verstärken“, zeigte sich der Finanzminister optimistisch.

Die Stabilisierungshilfen als Teil des Kommunalen Finanzausgleichs wurden 2012 als „Hilfe zur Selbsthilfe“ für besonders strukturschwache Kommunen eingeführt. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind insbesondere Strukturschwäche beziehungsweise eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, den nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Insgesamt wurden in dieser Zeit fast 290 Millionen Euro an Stabilisierungshilfen an Städte, Gemeinden und Landkreise gezahlt. Seit Einführung erhielten 160 Städte und Gemeinden sowie 14 Landkreise diese finanzielle Unterstützung des Staates.

Bislang ist der Bezug der Stabilisierungshilfe pro Kommune auf 5 Jahre beschränkt. „Es besteht mit den Kommunalen Spitzenverbänden Einvernehmen, dass wir an dieser Begrenzung des Bezugszeitraumes nicht mehr festhalten wollen. So können wir unsere Kommunen weiter effektiv bei der Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen.“, betonte Söder.