In einem Hausgeflügelbestand mit über 100 Tieren (Anfangsbestand: 80 Hühner, 15 Puten, 3 Perlhühner, 5 Gänse, 2 Enten und 2 Wildenten) in der Gemeinde Zeitlarn besteht der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat am Freitagabend bei 4 verendeten Hühnern Aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 labordiagnostisch nachgewiesen.

Zur näheren Differenzierung, ob es sich um die hochpathogene Form (Geflügelpest) handelt, wurden die Proben an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald geschickt. Das Veterinäramt hat umgehend die erforderlichen Maßnahmen laut Geflügelpestverordnung ergriffen. Der Bestand wurde gesperrt, die Tiere werden umgehend gekeult. Das Gehöft des betroffenen Geflügelhalters befindet sich in der Beobachtungszone, die das Landratsamt am Sonntag anlässlich des ersten bestätigten Falles von Geflügelpest im Landkreis - im Umkreis von 10 Kilometern um das betroffene Anwesen im Markt Lappersdorf- eingerichtet hatte.

Bei Bestätigung der aktuellen Verdachtsfälle durch das FLI wird das Landratsamt Regensburg im Umkreis von mindestens drei Kilometern um das Anwesen des betroffenen Geflügelhalters in Zeitlarn einen Geflügelpest-Sperrbezirk einrichten. Im Radius von zehn Kilometern wird dann zusätzlich ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die Restriktionszonen gelten mit Veröffentlichung der Allgemeinverfügung.

Aktuell drei bestätigte Fälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg

Am Samstag, den 28.01.2017, wurde bei einer verendeten Hausgans aus dem Bestand eines Hobbygeflügelhalters im Markt Lappersdorf der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg bestätigt. Es folgten zwei Fälle von Wildvogel-Geflügelpest am Donnerstag, den 02.02.2017. Bei einer an der Naab (Gemeinde Pettendorf-Deckelstein) aufgefundenen Wildgans und bei einem an der Donau (Gemeinde Pentling-Unterirading) verendeten Schwan hatte das Friedrich-Loeffler-Institut ebenso die hochpathogene Form des Virus H5 N8 festgestellt. Das Landratsamt errichtete Geflügelpest- (Lappersdorf) beziehungsweise Wildvogelgeflügelpest-Restriktionszonen (Pettendorf und Pentling).

Bei den umfangreichen amtstierärztlichen Untersuchungen in den Sperrbezirken wird das Veterinäramt von den benachbarten Landkreisen und vom LGL personell unterstützt. Insgesamt sind in den drei genannten Sperrbezirken über 160 Geflügelhalter mit mehr als 4000 gemeldeten Tieren betroffen. Die Untersuchungen der Geflügelhaltungen im Sperrbezirk Lappersdorf sind beinahe abgeschlossen, die in den Sperrbezirken Pettendorf und Pentling werden noch die kommende Woche andauern. Die in der Allgemeinverfügung genannten Verbote und Beschränkungen gelten weiterhin.

Innerhalb der bestehenden Restriktionszonen dürfen Geflügelhalter ihren Bestand nicht verändern, es gilt strikte Aufstallungspflicht. In den Geflügelpest-Restriktionszonen dürfen gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder eingeführt noch ausgeführt werden. Die Anordnungen gelten bis auf weiteres. Sie sind der entsprechenden Allgemeinverfügung unter www.landkreis-regensburg.de zu entnehmen. Alle bisher vom Landratsamt erlassenen Allgemeinverfügungen sind zudem an der Info-Theke im Foyer des Landratsamtes (Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) zu folgenden Zeiten einsehbar:

Montag bis Mittwoch 7 bis 17.30 Uhr, Donnerstag 7 bis 18.00 Uhr und Freitag 7 bis 13.00 Uhr.

Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis eine allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) und Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) nicht ohne Schutzhandschuhe zu berühren. Des Weiteren wird empfohlen, Hunde und Katzen nicht frei laufen zu lassen. Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt Auskünfte.

Kontakt:

Landratsamt Regensburg

Abteilung Veterinäramt

Tel. 0941 / 4009 – 557

E-Mail: veterinäDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Fax: 0941 / 4009 - 560

Wichtige Infos zur Geflügelpest finden Sie auf der Landkreis – Homepage unter www.landkreis-regensburg.de.