Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass an einer in Ostbayern ansässigen Klinik mehrere Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren angestellt waren, ohne ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet worden zu sein.
Das Krankenhaus beschäftigte mehrere, angeblich selbstständige, Gewerbetreibende (Subunternehmer) als OP – Pflegekräfte, obwohl diese jedoch abhängige und weisungsgebundene Beschäftigte waren.


Seinen Verpflichtungen, diese „Subunternehmer" ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen als Arbeitnehmer anzumelden und die fälligen Beiträge vollständig und rechtzeitig zu entrichten, kam der verantwortlich Handelnde jedoch nicht nach.
Dadurch sparte der Klinikbetreiber Sozialabgaben in Höhe von ca. 36.000,-- Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsführer zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000,-- Euro. Zusätzlich muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten tragen.
Der Klinikbetreiber hat für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufzukommen.