Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass ein Gastronom aus dem Raum Regensburg über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren Arbeitnehmer in seinem Betrieb beschäftigte, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Krankenkassen anzumelden.

Der Unternehmer zahlte den Lohn grundsätzlich schwarz aus. Seiner Verpflichtung, die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam er indes nicht nach.

Die so eingesparten Sozialabgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft belaufen sich auf ca. 200.000 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Gastronom zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Zusätzlich muss der Angeklagte für die Verfahrenskosten und die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.