Wohnraum-Börse als Integrationhsilfe

Schwandorf. „Eine eigene Wohnung ist neben Sprache und Arbeit ein zentraler Schlüssel zur Integration“, sagt Charlotte Pelka. Doch Wohnungen für Flüchtlinge seien knapp. Die Geschäftsführerin der „Lernenden Region“ setzt deshalb auf die neue „Online-Wohnraumbörse“ zur Vermittlung von Wohnungen an Asylbewerber mit Bleiberecht.

„Lernende Region“ und „Jobcenter“ haben eine Internet-Plattform eingerichtet. Vermieter können online ein Formular mit Angaben zum Mietobjekt ausfüllen und an die „Lernende Region“ weiterleiten. Nach einer Prüfung erhalten die ehrenamtlichen Helferkreise vor Ort die Informationen. „Sie kennen die Flüchtlinge am besten und können die Vermieter bei der Wohnungsvermittlung unterstützen“, erklärte Charlotte Pelka bei der Vorstellung der Internet-Plattform am Freitag im Landratsamt.

Das Jobcenter hat außerdem eine neue Stelle geschaffen und sie an die Familienberatungsstelle Frank & Huber-Schmid delegiert. „Das Modell ist erfolgreich“, stellt Leiter Günter Burgerspfleger nach einer über einjährigen Praxis fest. Der „Kümmerer“ heißt Josef Gruber und hat die Aufgabe, Wohnraum zu akquirieren und an Flüchtlinge zu vermitteln. Auch bei der Erstausstattung der Wohnung sei er ihnen behilflich, so Burgerspfleger.

Das Jobcenter übernimmt bei Beziehern von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe die Kosten für Miete und Heizung. „Deshalb spielt die Angemessenheit eine wichtige Rolle“, betont der Mitarbeiter der Arbeitsagentur. In einer Tabelle sind die Richtwerte festgelegt. Eine Familie mit vier Personen hat ein Anrecht auf eine 90 Quadratmeter große Wohnung mit einer maximalen Miete von 540 Euro. Dieser Mietpreis gilt für Schwandorf und das Städtedreieck. In den anderen Teilen des Landkreises zahlt das Jobcenter in diesem Fall nur 490 Euro. Auch für die Erstattung der Heizkosten gilt eine Staffelung.

Doris Dürr, Ansprechpartnerin bei der „Lernenden Region“, will den anerkannten Flüchtlingen den Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtern. Aktuell seien es 600 „Fehlbeleger“ im Landkreis, die immer noch in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht seien, obwohl sie sich eine eigene Wohnung nehmen könnten. Doris Dürr will unschlüssigen Vermietern helfen, ihre Bedenken zu verwerfen, und gibt ihnen zu verstehen: „Sie haben freie Wahl, können sich den Mieter aussuchen und müssen nicht jeden nehmen“.

Landrat Thomas Ebeling betont den Anspruch des Asylbewerbers auf eine Unterkunft. Nach Abschluss des Verfahrens müsse er sich aber eine eigene Wohnung suchen. Dazu habe der Landkreis Passau ein Online-Modell auf den Weg gebracht, das der Landkreis Schwandorf nun übernehme.

Informationen und Anmeldeformulare befinden sich auf der Homepage www.freiwilligenagentur-schwandorf.de/mietangebote-asyl.html

 

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