Amberg. In den letzten Tagen mehrten sich Meldungen von Bürgerinnen und Bürger, vor allem auch aus dem Bezirk des Zollamts Amberg, dass sie Zahlungsaufforderungen erhalten haben, die angeblich von Zollbehörden stammen sollen.


Zuweilen wird in diesen Schreiben mit Strafverfahren, Inhaftierung, Folter oder Beschlagnahme von Paketsendungen gedroht. Auch werden oft extrem hohe Steuerzahlungen gefordert und bei umgehender Begleichung eines geringeren Betrags der Erlass der Restsumme in Aussicht gestellt. Bei solchen Bescheiden handelt es sich immer um Fälschungen.

Der Zoll hat ein starkes Interesse daran, dass niemand durch derartige betrügerische Fälschungen geschädigt wird. Daher werden Empfängerin und Empfänger von Bescheiden einer Zollbehörde darum gebeten, sobald sich auch nur der geringste Verdacht ergeben sollte, dass mit dem Bescheid etwas nicht in Ordnung sein könnte, umgehend Kontakt mit dem Zoll aufzunehmen. Helfen Sie mit, solche Fälschungen aufzudecken. Die Zollverwaltung empfiehlt ferner, sich unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten, an die Polizei zu wenden. Bitte beachten Sie, dass sich die Ermittlungsansätze reduzieren, je mehr Zeit zwischen Erhalt des Schreibens und dem Stellen einer Strafanzeige verstreicht. 

Anhand welcher Merkmale können Sie Phishing-Mails und gefälschte Steuerbescheide erkennen?

• Zahlungen von Zöllen und Steuern sind ausnahmslos auf Konten der Bundeskasse bei der Deutschen Bundesbank zu leisten. Der Zoll unterhält keine Konten bei anderen Banken als der Bundesbank. Konten bei der Deutschen Bundesbank haben alle eine deutsche IBAN, die mit DE beginnt. Der Zoll unterhält insbesondere keine Konten bei ausländischen Banken, bei denen die IBAN nicht mit DE beginnt. Werden Sie daher zu Zahlungen auf Konten aufgefordert, die nicht bei der Deutschen Bundesbank oder gar bei einer ausländischen Bank bestehen, handelt es sich bei dem Bescheid mit Sicherheit um eine Fälschung. 

• Der Zoll wird niemals zur Zahlung über einen Prepaid-Zahlungsdienstleister auffordern. Zahlung sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. 

• Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Zoll niemals per E-Mail, per SMS o. ä. zugestellt, sondern aufgrund der Formvorschriften per Briefpost. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben. 

• Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der verantwortlichen Bearbeiterin oder des verantwortlichen Bearbeiters. Sofern Sie den Verdacht auf einen gefälschten Bescheid haben, sollten Sie stets die Zollbehörde kontaktieren. 

• Der Zoll wird Sie niemals bitten, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und ein dortiges Formular auszufüllen.