Zoll: Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Regensburg. Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am vergangenen Freitag in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.

Im Bereich des Hauptzollamts Regensburg waren 36 Beschäftigte im Einsatz und befragten 106 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich werden Geschäftsunterlagen von Unternehmen geprüft.

Nach bisherigen Erkenntnissen sind in 19 Fällen weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg erforderlich.

In neun Fällen stellten die am Einsatz beteiligten Zöllnerinnen und Zöllner Verstöße bei der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen fest. Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich zudem zwei Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Mindestlohns sowie Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit.

Die weitergehenden Prüfungen hierzu dauern noch an.

Die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg im Landkreis Regensburg durchgeführte Schwerpunktprüfung wurde durch Bedienstete der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg, des Gewerbeaufsichtsamts Regensburg sowie des Bundesamtes für Güterverkehr unterstützt. Dabei wurden Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie bei der Ladungssicherung festgestellt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte „Scheinselbstständige" angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn.

Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist.

Nicht nur das „fahrende Personal" ist davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.


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