Furth im Wald. Gerade in der Zeit vor Weihnachten ist das Aufkommen an Paketsendungen bekanntermaßen um einiges höher als während der sonstigen Zeit im Jahr.

Dass diese Sendungen aber auch Waren enthalten können, die gegen verschiedene Vorschriften in den Bereichen Verbote und Beschränkungen verstoßen, zeigte sich bei einigen Abfertigungen in den vergangenen Tagen am Zollamt Regensburg - Furth im Wald, Dienstort Furth im Wald.

So wurden durch die Zollbeamten in Furth im Wald unter anderem zahlreiche elektronische Steuerungen, Leistungsschutzschalter sowie AC – Converter in Paketsendungen aufgefunden. Da die aus Fernost stammenden Elektroteile nicht den geltenden EU-Vorschriften entsprachen, wurden sie durch die zuständige Kontrollbehörde als nicht einfuhrfähig eingestuft und durch die Zöllner aus dem Verkehr gezogen.

Aber nicht nur in der Rubrik Technik, sondern auch im Bereich Arzneimittel wurden Verstöße festgestellt.

So wurden über 1.500 Stück verschiedenartigste, verschreibungspflichtige Tabletten, die zum Teil aus Osteuropa stammten, sichergestellt.

Außerdem beschlagnahmten die Further Zollner noch 100 Packungen einer Hautcreme, die

auf Grund ihrer Inhaltsstoffe in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz fällt.

Die aufgefundenen Arzneimittel wurden durch die zuständige Arzneimittelbehörde ebenfalls als nicht einfuhrfähig eingestuft und an die Empfänger nicht ausgehändigt.

In diesen Fällen liegen Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vor.