Zweimal Cannabis

Bild:(c) Manwalk, pixelio.de  -  Nittenau. Am 30.08.2018 erhielt die Polizeistation Nitteanu die Mitteilung, dass in Nittenau/Bergham ein 44-Jähriger Cannabispflanzen in seinem Garten anbaue - zum Eigenkonsum.

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Bei der anschließenden Kontrolle konnten zwei große Pflanzen sichergestellt werden, dies zieht eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz nach sich, da der Besitz, Umgang und Anbau mit Betäubungsmitteln strafbar ist.

Ebenfalls am 30.08.2018 konnte aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung einem 21-jähriger Nittenauer nachgewiesen werden, dass er unter dem Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilnahm. Der junge Mann fuhr mit einem Golf von Nittenau nach Bodenwöhr, dort konnte er einer Kontrolle unterzogen werden. Dabei stellte sich heraus, dass er auch keine Fahrerlaubnis besitzt. Glücklicherweise kam es bei der Fahrt von Nittenau nach Bodenwöhr zu keinem Verkehrsunfall - was  laut Polizei verwunderlich war, da der 21-Jährige nahezu kein Reaktionsvermögen mehr hatte. 

Gegen den jungen Mann wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Vergehen der Trunkenheitsfahrt ermittelt. Es wird auch gegen den Halter des Fahrzeuges ermittelt, da dieser sich hätte vergewissern müssen, dass der junge Mann eine Fahrerlaubnis besitzt. Zumindest erhält der Halter ein unfallfreies Fahrzeug zurück.

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