Von Redaktion auf Freitag, 20. Mai 2016
Kategorie: Nittenau

Fahren ohne Helm wurde zum Verhängnis

Symbolbild: versicherungskennzeichen.png - Am 19.05.2016, 17:10 Uhr, bemerkte eine Streife in Nittenau, Am Wellenbach, einen „helmlosen“ Rollerfahrer. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der Roller keine gültige Versicherung besitzt.

Der 13-jährige Fahrer war zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Das Gefährt und der Fahrer wurden der Mutter übergeben. Den jungen Burschen erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

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