Am 7. März: „Equal Pay Day“

Schwandorf. Geringe Bezahlung, niedrige Eingruppierung, wenig Aufstiegsmöglichkeiten – für viele berufstätige Frauen in Deutschland ist das leider noch immer die Realität.


Einen wichtigen Beitrag zum Umdenken leistet der alljährliche „Equal Pay Day", der in diesem Jahr am 7. März begangen wird. Damit ist der „Equal Pay Day" im Vergleich zum Vorjahr um drei Tage nach vorn gerückt.

Er markiert symbolisch den Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen, der in Deutschland derzeit bei 18 Prozent liegt. Das bedeutet, Frauen müssen nach Ablauf des Jahres zusätzlich bis zum 7. März arbeiten, um das durchschnittliche Vorjahresgehalt von Männern zu verdienen. Nach wie vor belegt Deutschland mit diesem Ergebnis einen der hinteren Plätze im europäischen Vergleich.

Diesen beachtlichen Lohnunterschied nehmen die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Schwandorf, Dorothea Seitz-Dobler, und die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Helga Forster, zum Anlass, auf den „Equal Pay Day" hinzuweisen.

Der diesjährige Equal Pay Day steht unter dem Motto „Equal Pay 4.0 – gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt!"Mit dieser Aktion soll darauf hingewiesen werden, dass es bei gleicher Tätigkeit noch immer eine Lohnlücke zwischen dem durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn von Frauen und Männern in Berufen im digitalen Sektor gibt. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung im Berufsleben muss sichergestellt werden, dass Frauen und Männer gleichermaßen von den Möglichkeiten des digitalen Wandels profitieren.

„Hauptanliegen des Projektes ist es, faire Einkommen für Männer und Frauen zu schaffen und die Entgeltungleichheit zu durchbrechen, da dies eine Frage der Gerechtigkeit ist", sagt Helga Forster.

In Sachen Entgeltungleichheit sind es viele verschiedene Punkte, die sich als besonders prägend herausstellen. Dorothea Seitz-Dobler verweist darauf, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger familienbedingt als Männer unterbrechen oder reduzieren. „Auch dass viele Frauen in sogenannten Minijobs arbeiten, in denen keine oder nur sehr geringe eigenständige Ansprüche in der Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung erworben werden, verschärft die Problematik", berichtet Seitz-Dobler.

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