„Drei-Punkte-Strategie Leise Schiene"

Lärmschutz im Naabtal ist Voraussetzung für Elektrifizierung der Schienenstrecke Regensburg-Hof. Holmeier: Bundesregierung unterstützt mit „Drei-Punkte-Strategie Leise Schiene“.

Der CSU-Abgeordnete für den Bundestagswahlkreis Schwandorf/Cham und verkehrspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, MdB Karl Holmeier, informiert vor dem Hintergrund der jüngst an den
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) überreichten „Ostbayernresolution zum Lärmschutz entlang der Schienenverbindung Regensburg-Hof“ über die „Drei-Punkte-Strategie Leise Schiene“ des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Die Verkehrsprognose der Bundesregierung für das Jahr 2030 zeigt deutlich an: Der Güterverkehr auf der Schiene wird mit 43 Prozent unter allen Verkehrsträgern am stärksten steigen. Das entspricht dem ökologischen Ziel der Bundesregierung, den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Voraussetzung für die Akzeptanz der Verkehrsverlagerung ist jedoch ein effektiver Schutz der Bevölkerung vor Schienenlärm. Die Bundesregierung hat sich deshalb verpflichtet, den Schienenlärm bis 2020 im Vergleich zu 2008 zu halbieren.

Für die erfolgreiche Erreichung dieses Ziels hat unser Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nun die umfassende ‚Drei-Punkte-Strategie Leise Schiene‘ entwickelt. Die Strategie fußt auf den drei Säulen: Fördern, Ertüchtigen und Regulieren.

Fördern steht dabei für die Vorfahrt der leisen Züge. Der Lärmschutz soll bereits an der Quelle beginnen. Hinzu komm als zweite Säule die Ertüchtigung des Lärmschutzes an Lärmbrennpunkten mit stationären Lärmschutzanlagen. Die dritte Säule ist die gesetzliche Regulierung, mit der die rechtlichen Rahmenbedingungen für die leise Schiene verabschiedet werden.

Das Bundesverkehrsministerium hat in den vergangenen Jahren rund 1,1 Mrd. Euro in den Lärmschutz investiert. Dieses – vor allem Alexander Dobrindt zuzurechnende – Engagement soll auch in Zukunft
fortgesetzt werden. So wurden bei dem gerade verabschiedeten Bundeshaushalt 2017 noch einmal 20 Millionen Euro für ein Lärm-Monitoringsystem an den Schienen freigegeben. Damit werden an
festgelegten Streckenabschnitten nach einheitlicher Methode die Lärmemissionen vorbeifahrender Güterzüge gemessen — ein wichtiger Beitrag zu mehr Information und Transparenz beim Lärmschutz.

Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen wird noch in dieser Legislaturperiode ein Meilenstein erreicht: Das Bundeskabinett beschließt in Kürze das Gesetz gegen Schienenlärm. Darin wird unter anderem ein Schallemissionswert festgelegt, der nur von leisen Güterwagen mit so genannten Verbundstoff-Bremssohlen oder Scheibenbremsen eingehalten werden kann. Alte und laute Güterwagen erreichen diesen Grenzwert nur noch dann, wenn sie mit einer deutlich reduzierten Geschwindigkeit fahren. Das heißt, ab dem Fahrplanwechsel 2020/2021 sind laute Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz grundsätzlich verboten.“

Zusatzinformationen: Ausführliche Informationen zum Thema Lärmschutz im Schienenverkehrs können der Broschüre “Lärmschutz im Schienenverkehr“ auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur entnommen werden. Die Broschüre steht zudem zum Download zur Verfügung: www.bmvi.de/laermschutz-schienenverkehr

Das Faltblatt „Mehr Mobilität — weniger Lärm an der Schiene. Ergebnisse und Perspektiven" fasst die Drei-Punkte-Strategie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur kurz und übersichtlich zusammen. Es ist auf der Homepage von Karl Holmeier unter www.holmeier.de/thema/laermschutz.html einsehbar.

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