Einfuhr von rund 500 Litern Schädlingsbekämpfungsmittel gestoppt

Zoll_Schadlingsbekampfungsmittel Nicht einfuhrfähiges Schädlingsbekämpfungsmittel Bild: © Hauptzollamt Regensburg

Regensburg. Eine etwas außergewöhnliche und somit nicht jeden Tag vorkommende Warenabfertigung beschäftigte am vergangenen Mittwoch die Beamtinnen und Beamten des Zollamts Regensburg - Furth im Wald, Dienstort Regensburg. Bereits bei der Durchsicht der von einem Fahrer aus der Türkei kommenden Lkw vorgelegten Papiere kamen bei den aufmerksamen Regensburger Zöllnern Zweifel über die Einfuhrfähigkeit der Ware.

Da die für eine Einfuhr erforderlichen Zulassungen oder Genehmigungen nicht vorhanden waren, nahmen die Zöllner die Ladung genauer unter die Lupe: Auf einer Palette befanden sich 240 Flaschen zu je einem Liter sowie 480 Flaschen zu je 0,5 Liter eines Schädlingsbekämpfungsmittels. Da sowohl die erforderlichen Zulassungsnummern fehlten, als auch die Warnhinweise zum Produkt nur in türkischer Sprache vorhanden waren, unterrichteten die Zöllner die zuständige Marktüberwachungsbehörde. 

Nach Rücksprache mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und der zuständigen Landesbehörde, der Regierung von Oberfranken, wurde die Einfuhr untersagt. Die Ware muss in der Folge wieder ausgeführt werden und geht an den Absender zurück. 

Nicht in der EU zugelassene Schädlingsbekämpfungsmittel nach den entsprechenden Verordnungen können erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. „Der Zoll verhindert mit seinen Kontrollmaßnahmen, dass derartige, verbotene Waren in den Wirtschaftskreislauf eingehen und schützt somit die Gesundheit der Bevölkerung", so der Leiter des Hauptzollamts Regensburg, Leitender Regierungsdirektor René Matschke.

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