Geheimes Muskeltraining endet im Querfeldein-Lauf: Bußgeld für Studio-Betreiber
Beim Heranfahren sahen die Polizisten einen Lichtschein, die Rollläden des Gebäudes waren allerdings geschlossen. Von den ersten Eindrücken ließen sich die Ordnungshüter allerdings nicht täuschen.
Und weil die Einrichtung nur über eine automatisierte Zugangskontrolle verfügte, gaben sich die Uniformierten nach Anheben der Rollläden den hinter dem Fenster trainierenden Männern alsbald zu erkennen.
Statt sich allerdings der Situation zu stellen, verließen die vier Kraftsportler das Gebäude über ein Fenster im hinteren Bereich und setzten zum außerordentlichen Lauftraining an.
Zurück blieb der überraschte Inhaber des Studios, der sich kurze Zeit später zu erkennen gab, und laut Polizei "Ahnungslosigkeit vorzutäuschen versuchte."
Die Polizei leitete gegen den Unternehmer ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ein. Die Rechtsordnung sieht für den verbotswidrigen Betrieb einer Sporteinrichtung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro vor, die Entscheidungshoheit darüber obliegt dem zuständigen Landratsamt.