Gemeinderatssitzung: Informationen gingen den Entscheidungen voraus

Von Peter Czommer

Zeitlarn. In der Gemeinderatssitzung lag der Fokus auf verkehrsrechtliche Aspekte und die daraus resultierende Sicherheit, neben baurechtlichen Angelegenheiten. „Der Schutzstreifen für Radfahrer weist in Zeitlarn die sogenannte Regelbreite auf. Damit können ihn die Radfahrer innerorts durchgehend befahren ohne ständig die Seite wechseln zu müssen", erklärte Dr. Klaus Wöhrle vom ADFC. „Bei entsprechender Verkehrslage können die Streifen von Fahrzeugen überfahren werden" ergänzte er. Die effektivste Alternative für einen Schutzstreifen wäre die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer innerorts. Klaus Wörle hatte auf Einladung der Verwaltung die Situation vor Ort eingesehen und berichtete in der Sitzung. Wegen der Einmündungen von Seitenstraßen ist der Streifen zwar nicht durchgehend gekennzeichnet. Jedoch könne die Gemeinde an diesen Stellen Piktogramme anbringen, die die Radfahrer ermuntern, darauf weiterzufahren. Viele Gemeinden praktizieren es. Um die Verkehrssicherheit zu optimieren, sollte die Gemeinde an Eckgrundstücken bessere Sicht gewährleisten, indem sie zum Beispiel mit den Anliegern Gespräche über den notwendigen Heckenschnitt führen.

Dr. Wörle versuchte die Bedenkenträger im Gremium zu überzeugen und bekräftigte seine Ausführungen: „Linksseitiger Verkehr ist rechtswidrig", betonte er zum Staunen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. In den gängigen Verwaltungsvorschriften sei er zwar angeführt, jedoch immer mit dem Hinweis, dass er mit Gefahren verbunden ist. Klagen gegen linksseitige Radwege werden von den Gerichten erwiesenermaßen zugelassen. Sie enden generell zugunsten der Kläger.

In Baden-Württemberg zum Beispiel sind die Regelwerke bereits auf aktuellerem Stand. Darin finden nach heutigen Erfordernissen alle Verkehrsteilnehmer ausreichend Berücksichtigung. Mit dem Ziel, der Bevölkerung den erforderlichen Lärmschutz zu gewährleisten und die Schadstoffbelastung zu verringern. Schließlich gibt es noch als effektivste Variante, die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer innerorts selbst auf Staatsstraßen zu beschränken. Es kommt lediglich darauf an, welchen Stellenwert die jeweilige Landes- bzw. Staatsregierung den einzelnen Verkehrsteilnehmern beimisst.

Den Schutzstreifen hatte die Gemeinde auf Vorschlag des Landratsamtes als zuständige Verkehrsbehörde mitgetragen, nachdem beide gemeinsam mit der PI Neutraubling und dem Staatlichen Straßenbauamt am 31. 05.2021 eine Verkehrsschau vorgenommen hatten. Anlass war der derzeit vorhandene kombinierte Fuß- und Radweg. Auf ihm kam es immer wieder zu gefährlichen Begegnungsverkehr durch die in beiden Richtungen fahrenden Radler und Fußgänger. Als nächstes ist von der Verwaltung geplant, den Streifen bis zum Kreisverkehr zu verlängern um ihn dort wieder auf den Radweg zu führen.

Der Gemeinderat beschließt die probeweise Beibehaltung des Fahrrad-Schutzstreifens für ein weiteres Jahr nach Fertigstellung des Kreisverkehrs und Verlängerung des Schutzstreifens bis zum Kreisverkehr.

Abschaffung der temporären 30 km Zone an der Grundschule Zeitlarn?

„Von allen Seiten strömen zu Unterrichtszeiten Schülerinnen und Schüler zur Schule, zu Fuß, mit Fahrrädern oder auf Roller. Auf der Hauptstraße vor allem am „Hop on Hop off- Parkplatz" beim Feuerwehrgerätehaus ist die Lage sehr unübersichtlich und angespannt", schilderte Gemeinderätin Verena Kronschnabl eindringlich die Situation. Sie ist Mutter zweier schulpflichtiger Kinder. Es gibt dort keine Ampelanlage (Anm. der Redaktion). Seit die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt ist, habe sich die Lage deutlich entspannt.

Verena Kronschnabl spricht für viele Eltern. An einer durch die Grundschule initiierten Elternbefragung haben 196 Eltern teilgenommen. 88% haben sich für den Fortbestand der Geschwindigkeitsbegrenzung ausgesprochen. „Weitere Bürger haben sich per Mail für den Fortbestand von Tempo 30 eingesetzt", berichtete Bürgermeisterin Andrea Dobsch. Ein Unfall mit einem Schulbus bei der Einmündung der Schulstraße in die Staatsstraße 2397 sei glimpflich verlaufen. Bei dem Unfall sind keine Kinder verletzt worden.

Nach einer Verkehrsschau am 32. Mai 2021 hatte das Landratsamt als zuständige Verkehrsbehörde die Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet: Sie ist von der Gemeinde gestützt worden. Nach Meinung der Verwaltung hat sich die Geschwindigkeitsreduzierung bewährt. Vorgebrachte Bedenken und Forderungen auf Abschaffung von Tempo 30 sind unbegründet. Die Fraktionen waren sich durchgängig einig, dass grundsätzlich die Ausweitung von Tempo 30 im Ortsbereich erstrebenswert ist.

Die CSU Zeitlarn hat daraufhin ihren Antrag auf Abschaffung der Geschwindigkeitsreduktion in der Sitzung zurückgenommen.

Umbau und Sanierung Schloss Regendorf

Die Home-Bau GmbH hat den Tekturplan zur Sanierung von Schloss Regendorf vorgelegt.

Die betroffenen Flurstücke liegen im Zusammenhang bebauter Ortsteile ohne Bebauungsplan. Das Gebäude selbst befindet sich unter Denkmalschutz. Im Inneren werden lediglich ein paar Mauern verschoben. Dabei entstehen an die 36 Wohnungen …Außen bleibt das Gebäude unverändert. Das Vorhaben ist laut Angaben des Bauwerbers mit der Denkmalschutzbehörde abgesprochen.

Im Außenbereich sollen auf der Fläche der ehemaligen Gärtnerei kleine Gartenabteilungen entstehen. Zudem sind u.a. ein Gartenhäuschen und Fahrradunterstellplätze vorgesehen. Die Zahl und Größen der zusätzlichen Stellplätze hat das Unternehmen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Laut Auskunft der Home-Bau GmbH entstehen im Schloss 24 Wohnungen mit Größen von 50 bis 130 qm und im Marstall acht Wohnungen mit 40 bis 80 qm Fläche. Die Flurstücke liegen im Überschwemmungsgebiet. Seitens der zuständigen Behörde liegen keine Einwände vor, da am Gebäude keine Änderungen vorgesehen sind. „Ich freue mich, dass wir endlich eine zeitgemäße Nutzung für das Schloss gefunden haben", zeigte sich Bürgermeisterin Andrea Dobsch zufrieden.

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen einstimmig mit der Auflage die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes beachten.

Bebauungsplan „Mischgebiet Neuhof-Mühlhof"

Die Gemeinde hat aktuell keine Gewerbeflächen mehr zur Verfügung. Es liegen derzeit schon wieder mehrere Anfragen vor. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan für das bestehende Gewerbegebiet „Neuhof-Mühlhof GENB" ist vorgesehen, dieses Gebiet im Norden mit einer Mischgebietsfläche abzurunden.

Karl Zissler vom gleichnamigen Architekturbüro stellte den Entwurfsplan vor.

Er erläuterte im Einzelnen die Planungselemente zum Beispiel mit den Grundstückszufahrten von der Erschließungsstraße im leicht abfallenden Gelände einschließlich der Flächenoptimierung. Die geforderten Grünflächen sind berücksichtigt, ebenso die umweltgerechte Versickerung von Oberflächenwasser mit Rückhaltebecken und Drosselung des Abflusses zur Schonung Mischwasserkanals. Die Vorhaben sind mit dem Abwasserzweckverband abgesprochen. Für einen Teil des Geländes werden eventuell Lärmschutzanlagen erforderlich. Ausgleichsflächen stehen innerhalb des Gewerbegebietes und extern ausreichend zur Verfügung.

Der Gemeinderat billigte einstimmig den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplans und beauftragte die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach BBauG.

Zeitlarn bestellt eine Inklusionsbeauftragte

Ein Glücksfall für die Gemeinde. Frau Anja Klepatz ist bereit, die Aufgaben einer Inklusionsbeauftragten ehrenamtlich zu übernehmen. Sie lebt seit 13 Jahren in Zeitlarn, hat selbst einen behinderten Sohn und war bereits auf Landkreisebene im Bereich der Inklusion tätig. Mit ihrer Benennung unterstützt die Gemeinde den „Aktionsplan Inklusion und Demografie" des Landkreises Regensburg mit den darin festgelegten Maßnahmen und Zielen in Bezug auf Inklusion. Über einzelne Projekte von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet der Gemeinderat. Der Beschluss erfolgte einstimmig.


Wohnen im Schloss ist künftig möglich, durch neugeschaffene Wohnungen.                                              Bild: © Peter Czommer
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