Unfallflucht konnte geklärt werden: Polizei sagt danke

Lob_Polizei_NAB Von links: Polizeihauptkommissar Peter Pfannenstein, Polizeihauptkommissarin Marion Zenger, der Zeuge Herr König, die Leiterin der PI Nabburg, Erste Polizeihauptkommissarin Sabine Roidl Bild: ©️ PI Nabburg

Nabburg: Durch echten Bürgersinn konnte eine Verkehrsunfallflucht im April diesen Jahres in Nabburg schnell geklärt und ermittelt werden, wofür sich der Polizeipräsident der Oberpfälzer Polizei herzlich bedankte.

Im April diesen Jahres ereignete sich auf dem Pendlerparkplatz in Nabburg eine Verkehrsunfallflucht. Diese konnte jedoch rasch geklärt werden. Der entscheidende Hinweis dazu kam von einem 20-jährigen Zeugen, der beobachtete, wie ein Fahrzeug beim Ausparken an ein anderes Fahrzeug fuhr und dabei einen erheblichen Sachschaden anrichtete.

Der Unfallverursacher überzeugte sich zwar noch von dem Schaden, fuhr aber ohne die Polizei zu verständigen unverrichteter Dinge weiter. Der Zeuge, der das Geschehen live mitbekam, reagierte sofort, notierte sich das Kennzeichen, fuhr unmittelbar danach zur Polizeiinspektion nach Nabburg und teilte seine Beobachtungen mit. Durch diesen vorbildlichen Bürgersinn wurde der Tatverdächtige schnell ermittelt und die Tat aufgeklärt. Nicht nur die Polizei, auch das Unfallopfer freuten sich über diesen schnellen Ermittlungserfolg. Der Schaden lag immerhin im niedrigen vierstelligen Bereich.

Zur Würdigung diese Bürgerengagements ließ der Präsident der Oberpfälzer Polizei, Thomas Schöniger, durch die Leiterin der Polizeiinspektion Nabburg, Erste Polizeihauptkommissarin Sabine Roidl kürzlich ein Dankschreiben und eine Geldzuwendung überreichen. Dem Dank schloss sich die PI Nabburg sehr gerne an, da Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern im polizeilichen Alltag einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten darstellen.

Gerade bei den Verkehrsunfallfluchten ist das sogenannte Dunkelfeld sehr hoch. Dabei handelt es sich bei diesem Delikt um kein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat, die auch entsprechend geahndet wird. Im Jahr 2022 wurden bei der PI Nabburg 105 Verkehrsunfälle angezeigt, bei denen sich der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Davon wurden 42 geklärt, 63 blieben ungeahndet. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von 223.000 Euro.

Aus diesem Grund der Hinweis: Wer einen Schaden im Rahmen eines Verkehrsunfalls anrichtet muss eine „angemessene Zeit" auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten. Taucht der Fahrer nicht auf, muss der Unfallverursacher sich bei der Polizei melden. Ein hinterlassener Zettel an der Windschutzscheibe reicht dabei nicht. Wer nicht wartet und auch nicht die Polizei ruft, begeht Unfallflucht. Nach derzeitiger Rechtslage ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat nach §142 Strafgesetzbuch.

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