Erdverkabelung: Schindler hakt bei Staatsregierung nach

Der Ausbau des Ostbayernrings und die Verlegung des "SuedOstLinks" vom Norden her soll im Raum Schwandorf in ein gemeinsam einzugrabendes Erdkabel-Projekt münden - darüber sind sich die lokalen Akteure weitgehend einig. Allein die projektierende Firma Tennet sieht es noch anders und beruft sich auf die geltende Gesetzeslage. Der SPD-Landtagsabgeordnete Franz Schindler hat daher eine Anfrage an die bayerische Staatsregierung gestellt. Ihm geht es darum, Möglichkeiten der Einflussnahme zu konkretisieren und wohl auch anzustoßen. Schindler kann dazu sowohl auf Aussagen von Ministerpräsident Horst Seehofer sowie der beiden (CSU)-Landräte Thomas Ebeling (SAD) und Andreas Meier (NEW) verweisen.

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Schindler fasst die Entwicllung wie folgt zusammen:

"Die Firma Tennet TSO GmbH plant den Ausbau der bestehenden 380/220-kVWechselstromleitung von Redwitz in Oberfranken bis zu einem Umspannwerk in Schwandorf (sog. Ostbayernring). Die Regierung der Oberpfalz hat als Höhere Landesplanungsbehörde am 16.11.2016 eine landesplanerische Beurteilung vorgelegt, wonach das Vorhaben unter Beachtung bestimmter Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Der Vorhabensträger hat daraufhin entschieden, sich im Stadtgebiet von Schwandorf für die weiteren Planungen an der sog. Bestandstrasse im Naabtal zu orientieren, obwohl dort die künftig im Landesentwicklungsplan (LEP) vorgesehene Vorgabe, dass Freileitungen für Stromtrassen mit mehr als 220 kV innerhalb von Ortschaften einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 400 m einhalten müssen, nicht erreicht werden kann.


Parallel zu den Planungen für den Ersatzneubau des sog. Ostbayernrings hat zunächst die Fa. Amprion und später die Fa. Tennet TSO mit den Planungen für das Hochspannungs-GleichstromÜbertragungs(HGÜ)-Projekt „SuedOstLink“ von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt zum Netzknoten
Isar bei Landshut begonnen. Diese Trasse muss aufgrund einer entsprechenden Regelung im Bundesbedarfsplangesetz als Erdkabel verlegt werden. Die Fa. Tennet TSO hat Anfang März 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt und hierbei einen Vorzugskorridor zugrundegelegt, der wiederum durch das Stadtgebiet von Schwandorf und zwar im Westen der Stadt führen soll.


Wegen der erwarteten negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Natur und Landschaft und auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und wegen der zeitlichen und räumlichen Nähe der beiden Vorhaben hat der Stadtrat von Schwandorf am 06.02.2017 einstimmig die Forderung erhoben, dass der Ersatzneubau des Ostbayernrings und das HGÜ-Projekt „SuedOstLink“, soweit dieses im Stadtgebiet von Schwandorf verlaufen soll, gebündelt und zusammen als Erdkabel verlegt werden sollen. Der für beide Stromtrassen zuständige Vorhabensträger, die Fa. Tennet TSO, hat der entsprechenden Forderung bisher entgegengehalten, dass das Gesetz eine Erdverkabelung von Drehstrom-Höchstspannungsleitungen nur bei einigen Pilotprojekten in Norddeutschland erlaube.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat auf Initiative Bayerns am 18.12.2015 beschlossen, weitere Pilotprojekte für die Erdverkabelung von Wechselstromleitungen zuzulassen. Der bayerische Ministerpräsident hat sich  über eine Sitzung des Kabinetts in Amberg - ebenso wie der Stadtrat von Schwandorf- dafür ausgesprochen, auch den Ersatzneubau des Ostbayernrings in Form eines Erdkabels auszuführen. Die Landräte von Schwandorf und Neustadt/WN unterstützen diese Position und haben sich dafür ausgesprochen, „gleichzeitig mit der HGÜ-Leitung des SuedOstLinks auch den neuen Ostbayernring erdzuverkabeln“."

Auf Basis dieser Zusammenfassung stellt Schindler der Staatsregierung folgende Fragen:

 

"1.Stimmt die Staatsregierung der Auffassung zu, dass bei den von dem gleichen Vorhabensträger parallel vorangetriebenen Planungen für den Ostbayernring und das HGÜ-Projekt SuedOstLink das raumordnerische Gebot der Bündelung von Infrastruktureinrichtungen missachtet wird und
falls ja, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Bündelung der beiden Vorhaben in einer Trasse unter Beachtung der im LEP vorgesehenen Mindestabstände durchzusetzen ?


2.Ist es nach Ansicht der Staatsregierung erforderlich, das Energieleitungsausbaugesetz und/ oder das Bundesbedarfsplangesetz zu ändern, um die Erdverkabelung des Ostbayernrings dort, wo dies unter Berücksichtigung aller Belange möglich, zum Schutz von Mensch und Natur erforderlich und politisch gewollt ist, zu ermöglichen oder kann der Vorhabensträger im Rahmen der Bundesfachplanung bzw. im Planfeststellungsverfahren auf der Basis der geltenden Gesetzeslage veranlasst werden, den Ostbayernring zumindest teilweise erdzuverkabeln ?


3.Was hat die Staatsregierung -abgesehen von der genannten Bundesratsinitiative- bislang unternommen, um zu erreichen, dass, soweit erforderlich, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erdverkabelung des Ostbayernrings und eine Bündelung mit dem HGÜ-Projekt SuedOstLink
geschaffen werden ?


4.Wie beurteilt die Staatsregierung die Realisierungschancen eines erstmaligen Pilotprojekts „gemeinsame Erdverkabelung einer Gleichstrom- und Drehstromtrasse“ ?


5.Inwieweit sind bayerische Landesplanungs- oder auch andere Behörden an den weiteren Planungs- und Genehmigungsphasen für den Ostbayernring und das HGÜ-Projekt SuedOstLink beteiligt und welche Möglichkeiten haben sie ggf., auf die Bündelung und Erdverkabelung der beiden Vorhaben unter Wahrung der im LEP vorgesehenen Mindestabstände Einfluss zu nehmen ?"

 

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