Geflügelhalter können aufatmen

Regensburg. Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Betrieb im Marktgebiet von Regenstauf hatte das Landratsamt Regensburg am 25. Mai per Allgemeinverfügung im Umkreis von mindestens drei Kilometern eine Schutz- und im Umkreis von zehn Kilometern eine Überwachungszone mit dort geltenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen festgelegt. Zwischenzeitlich wurde die Geflügelpest im Ausbruchsbetrieb erfolgreich bekämpft. Nachdem bereits am 20. Juni die Schutz- in eine Überwachungszone übergegangen ist, kann nun auch die Allgemeinverfügung und damit die Überwachungszone zum 30. Juni aufgehoben werden.

Restriktionsmaßnahmen ebenfalls aufgehoben

Mit Aufhebung der Allgemeinverfügung erlischt auch das Verbringungsverbot für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte, die Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände sowie die weiteren Restriktionsmaßnahmen, die am 25. Mai festgelegt worden waren.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage des Landkreises Regensburg unter www.landkreis-regensburg.de /Landratsamt /Amtsblatt/ Allgemeinverfügung vom 29.06. 2023

Weiterhin aber Ausstellungsverbot und Meldepflicht auch für private Geflügelhalter

Das Landratsamt Regensburg möchte noch einmal daran erinnern, dass bereits seit November 2022 (Allgemeinverfügung vom 25.11.2022) landkreisweit ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gilt. Zudem gilt seitdem im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel (Gartenvögel sind hier nicht gemeint).

Ausführliche Infos zu den weiterhin zur Prävention bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-regensburg.de /Landratsamt /Amtsblatt /Allgemeinverfügung vom 25.11.2022

Unabhängig von der Geflügelpest besteht für private Halter von Hühnern, Gänsen oder Enten eine Meldepflicht. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0941 4009-520.

Hintergrund:

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest" verfügbar.

Tabler ermöglichen SkF-Pflegekindern Besuch im Nür...
Märchenstunde in der Kinderkrippe