Weg für Windpark bei Pamsendorf ist frei

Symbolbild: Horst Schröder, pixelio.de

Der vom Landratsamt im November 2014 genehmigte Windpark bei Pamsendorf wurde von mehreren Seiten beklagt. Betroffene Bürger, die Gemeinde Gleiritsch und der Bayerische Jagdverband hatten Klage beim Verwaltungsgericht in Regensburg erhoben und später auch den Verwaltungsgerichtshof in München angerufen. Mit Beschluss vom 09. August 2016 wurde jetzt auch der letzte Antrag abgelehnt. Die Genehmigung für die fünf Windräder bei Pamsendorf ist damit rechtskräftig.

Im Oktober 2015 wurden insgesamt 18 Klagen vom Verwaltungsgericht Regensburg abgewiesen. 14 der Kläger hatten daraufhin die Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beantragt. Mit Beschluss vom 09. August hat nun der Verwaltungsgerichtshof auch den Antrag des Bayerischen Jagdverbandes abgelehnt, nachdem zuvor bereits die Anträge der Privatpersonen und der Gemeinde Gleiritsch abgelehnt worden waren.

Nach der Begründung des Gerichtes bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils. Es liegen auch keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache vor. Eine Abweichung von einer Entscheidung oberer Gerichte ist nicht gegeben. Weitere Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind nicht mehr möglich, so dass die Genehmigung nun endgültig bestandskräftig ist.

Bei der Errichtung der Anlagen wurden dem Landratsamt in den letzten Monaten Versäumnisse und Fehler vorgeworfen, die sich jedoch nach richterlicher Überprüfung sämtlich als unbegründet erwiesen haben.

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